Sozialleistungen
Arbeitslosengeld
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt allgemein voraus, dass mindestens ein Jahr lang arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet wurde. Das ist bei Studierenden selten genug der Fall, sie sehen sich aber noch mit weiteren Hindernissen konfrontiert:... mehr »
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SGB II (ab 2023: Bürgergeld)
Studierende kommen nur in Ausnahmen in diesen Zweig des Sozialstaats, weil primär BAföG-Leistungen gezahlt werden sollen. Es gibt aber diverse Ausnahmen...... mehr »
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DSW-Härtefonds
Das Deutsche Studentenwerk stellt den lokalen Studentenwerken Gelder zur Verfügung, welche darlehensweise an Studierende weitergegeben werden können, sofern sich diese in einer Notlage befinden, die durch keine anderen Finanzmittel behoben werden kann.... mehr »
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Kindergeld
Diese Leistung kommt sowohl für studentische Eltern als auch für die Eltern von Studierenden in Frage. Vollwaisen können an Stelle ihrer verstorbenen Eltern einen Antrag für sich selbst stellen.... mehr zum Kindergeld »
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Wohngeld
In der Regel erhalten Studierende kein Wohngeld, weil im BAföG-Bedarf bereits Wohnkosten abgedeckt werden und der Gesetzgeber keine Doppelzahlung wollte. Es gibt aber drei Ausnahmen.... mehr »
Waisenrente
Ähnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn drei Bedingungen erfüllt werden.... mehr »
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