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Unter dem Dach der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) werden zwei verschiedene Programme geführt: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Berufsbegleitendes Weiterbildungsstipendium

Das Programm gewährt besonders qualifizierten Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung unter 25 Jahren ein Weiterbildungsstipendium von 7200 Euro. Damit können fachbezogene sowie fachübergreifende Maßnahmen finanziert werden, beispielsweise Meister- oder Sprachkurse. Stipendiatinnen und Stipendiaten können mit diesem Geld auch ein Studium finanzieren, wenn sie einer Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen und der gewählte Studiengang auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut. Förderfähig sind dabei die Kosten des Studiums nicht jedoch der Lebensunterhalt.

Nähere Informationen zur Begabtenförderung berufliche Bildung finden Sie hier im Internet.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist nach dem Start im Sommer 2008 inzwischen eines der fünf größten Stipendienprogramme in Deutschland. Das Stipendium fördert Menschen, die ihr berufliches Können bereits
bewiesen haben und durch ein Hochschulstudium ihre Berufschancen weiter
verbessern wollen. Eine Besonderheit: Auch berufsbegleitende Studiengänge
können gefördert werden (jedoch kein 'Zertifikatsstudium', 'Weiterbildungsstudium', 'Probestudium').
Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und der Beleg der besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Die Bewerbung kann vor Beginn eines Studiums erfolgen. In diesem Fall besteht nach einer Stipendienzusage eine sogenannte 'Anwartschaft', das heißt, innerhalb eines Jahres kann ein Studium begonnen werden. Die erste Zahlung erfolgt mit Beginn des Studiums. Wird innerhalb eines Jahres kein Studium begonnen, verfällt das Stipendium. Für bereits Studierende ist die Bewerbung bis zur Beendigung des zweiten Semesters möglich.
Wie die Stipendien der Parteistiftungen, der Gewerkschaften und kirchlichen Werke, wird auch das Aufstiegsstipendium aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums finanziert. Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) ist mit der Durchführung des Programms beauftragt.

Das Stipendium für ein Vollzeitstudium beträgt monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld, für ein berufsbegleitendes Studium erhalten die Studierenden jährlich 2.400 Euro. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (130 Euro pro Kind).

Die Modalitäten zum Programm und zur Ausschreibung finden Sie hier im Internet.

     
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