Die folgenden Informationen beziehen sich derzeit konkret auf die Situation an der Universität Oldenburg, lassen sich vielfach aber auch übertragen. Spezifische Informationen zur Hochschule Emden/Leer sowie der Jade Hochschule werden noch ergänzt.


 

Die Universität bietet unterschiedliche Beratungsstellen für behinderte Studierende.
Anders als an den Schwerpunkthochschulen wie z.B. in Marburg gibt es hier keine eigene Servicestelle für blinde Studierende. Die Beratungsstellen sind jedoch kostenlos und man bekommt auch kurzfristig einen Beratungstermin. Die Beratung kann dann telefonisch, per Videochat, per E-Mail oder auch in Präsenz erfolgen, je nach Wunsch und pandemischer Lage.

Blinde Studierende können auch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen um mit einem Mobilitätstrainer die Hochschule zu erkunden. Informationen dazu gibt es beim Blindenverein in Oldenburg.

Leider gibt es an der Universität außer im Bereich der Bushaltestellen kein Blindenleitsystem.

Die Uni-Bibliothek bietet spezielle Ausstattung für blinde und sehbehinderte Nutzer*innen. Dazu gehört etwa ein entsprechend ausgestatteter Bibliotheksrechner mit Braillezeile und Sprachausgabesoftware sowie ein Vorlese- und Buchscanner, der die gescannten Seiten auch als Sprachdatei abspeichern kann.

Detaillierte Informationen finden sich auf den folgenden Seiten:

https://www.studentenwerk-oldenburg.de/de/beratung/behindertenberatung/nachteilsausgleiche-im-studium/bibliotheksnutzung.html

https://uol.de/bis/lernen-und-arbeiten/arbeiten-im-bis/barrierefreies-arbeiten


Neben den normalen Führungen für Bibliotheks-Nutzer*innen ist sicherlich auch eine persönliche Führung unter dem Gesichtspunkt Sehbehinderung von Seiten der Bibliothek möglich. Über die Fernleihe können Bücher in den verschiedenen Formen ausgeliehen werden, z.B. auch sogenannte aufgelesene Werke und auch Hörbücher, falls diese nicht in der  hiesigen Bibliothek vorhanden sind. Hierzu berät die Bibliothek.

Da die Universität Oldenburg keine Schwerpunkthochschule zum Thema Sehbehinderung ist und hier immer nur vereinzelt blinde und sehbehinderte Menschen studieren, ist oft Lobbyarbeit vonseiten der Betroffenen notwendig. Es ist auch nicht möglich, einen Nachteilsausgleich in dem Sinne bei der Universität zu beantragen, dass alle Inhalte in der für Blinde lesbaren Form weitergegeben werden müssten. Deshalb muss man sich an die einzelnen Lehrenden wenden und dort die eigenen Bedarfe angeben. Die meisten Lehrenden sind bereit, das Vorlesungsskript und die Powerpoint-Präsentation zur Verfügung zu stellen und sie haben auch nichts dagegen, wenn man z.B. mit einer speziellen Kamera projizierte Inhalte fotografiert. Mehr Schwierigkeiten haben Lehrende oft damit, wenn man die Vorlesung an sich aufnehmen möchte.

In jedem Fall ist auch hier angeraten, dass die Studierenden Assistenz beantragen. Diese könnte dann z.B. für sie in der Vorlesung mitschreiben, dann könnten sich die Studierenden ganz auf das Gehörte konzentrieren.

Beim Umgang mit Grafiken u. ä. in Präsentationen wird es notwendig sein, die einzelnen Lehrenden direkt zu bitten, alles auch verbal zu beschreiben, was sie in ihren Präsentationen zeigen. Es ist gut möglich, dass man sie in der ersten Zeit daran erinnern muss, was Einiges an Selbstbewusstsein verlangt.

Immerhin können die Studierenden so gut lernen, sich für ihre Bedürfnisse aktiv und selbstbewusst einzusetzen.

Falls Lehrende die Unterstützung verweigern, können sich die Studierenden auch Hilfe bei den Beratungsstellen und insbesondere beim Behindertenbeauftragten der Universität holen. Dieser kann dann auf Augenhöhe mit den betreffenden Lehrenden sprechen.

Normalerweise bekommen die Studierenden keinen angepassten Lernstoff, sondern müssen sich selbst um die Umsetzung kümmern. Dabei könnte auch der spezielle Arbeitsplatz in der Bibliothek (s. o.) helfen oder die Studierenden haben selbst entsprechendes Equipment zu Hause. Für dieses heimische Equipment kann auch die Kostenübernahme beantragt werden. Hierzu gibt es wieder Hilfestellung vom DVBS oder vom örtlichen Blindenverband zusätzlich zu den Beratungsstellen an der Uni bzw. des Studentenwerks.

Blinde Studierende können grundsätzlich einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt beantragen und damit die Prüfungsform an ihren Bedarf anpassen. Informationen zu diesem Prozedere finden Sie hier:

https://www.studentenwerk-oldenburg.de/de/beratung/behindertenberatung/nachteilsausgleiche-im-studium/studien-und-pruefungsleistungen.html

Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen angemessenen Nachteilsausgleich und dieser kann sich auch auf die verschiedenen Prüfungs- und Studienleistungen beziehen. So kann auch die Prüfungsform gewechselt werden, z.B. von schriftlich zu mündlich, wenn es in der Modulbeschreibung vorgesehen ist. Falls es nicht vorgesehen ist, ist es schwieriger zu begründen.

Die Studierenden können sich ihr ganzes Studium hindurch an unsere Beratungsstellen wenden. Ich selbst berate schon durchgehend seit 1999 und auch der Behindertenbeauftragte der Uni, Herr Podszus, ist sehr erfahren in seinem Bereich. Auch das Autonome Referat (BeRef) des AStA ist ein verlässlicher Ansprechpartner ebenso Frau Funke von der Zentralen Studienberatung.
Meist suchen sich die Studierenden unter uns Berater*innen bzw. Interessenvertreter*innen ihren*ihre persönliche*n Ansprechpartner*in aus.

Die bundesweite Interessenvertretung DVBS bietet auch Seminare und andere Austauschmöglichkeiten an. Vor Ort gibt es den Blindenverband mit den verschiedenen Angeboten und auch der Möglichkeit, sich mit anderen blinden Menschen auszutauschen. Nicht speziell für blinde Studierende, sondern für alle Studierenden mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, gibt es eine Austauschgruppe vom BeRef:

Die Behindertenberaterin Wiebke Hendeß kann Studierenden mit Beeinträchtigung anbieten sie dabei zu unterstützen, speziell Studierenden mit der gleichen Beeinträchtigung zu finden und sich mit ihnen zu vernetzen.

Wenn Studierende technische Hilfsmittel oder sehr viel Unterstützung personeller Art benötigt, dann müsste sie sich persönliche Assistenz bzw. Studien-Helfer*innen besorgen und die technischen Hilfsmittel beantragen. Gute Informationen dazu findet man bei Deutschen Studierendenwerk.

     
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