Die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht immer dann, wenn eine Pflichtversicherung endet. Bei Studierenden bietet sich dies nach Auslaufen der studentischen Pflichtversicherung an (nach Überschreiten der Altersgrenze).

Wer eine freiwillige Versicherung anstrebt, muss Vorversicherungszeiten nachweisen: Entweder muss vor dem Ende der Pflichtversicherung mindestens ein Jahr ununterbrochen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben oder mindestens zwei Jahre (auch mit Unterbrechungen) innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Sind diese Vorversicherungszeiten nicht erfüllt, kommt unter Umständen eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Frage (Beitragssatz identisch).

 

Kosten

Jahr Krankenversicherung
Pflegeversicherung Summe
11/2023 175,41 € (*) 38,48 €
über 23 Jahre und kinderlos: 45,27 €
213,89 €
220,68 €
2024
(voraussichtlich)
182,64 € (*) 40,06 €
über 23 Jahre und kinderlos: 47,13 €
222,71 €
229,78 €
 (*): unterstellter Zusatzbeitrag: 1,5%

 

Einkommensabhängige Staffelung

Wichtig ist an dieser Stelle, dass die Tarife einkommensabhängig organisiert sind. Der Grundtarif orientiert sich an einem gesetzlich unterstellten Mindesteinkommen von 1131,67 € (Stand: 1.1.2023; ab 2024 dann voraussichtlich 1178,33 €). Bei der Einkommenseinstufung gelten Bruttowerte, und es wird nicht nur Erwerbseinkommen gezählt, z.B. auch steuerfreie Stipendien.

Bei selbständiger Tätigkeit sind besondere Bedingungen zu beachten.

     
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