Behinderungsbedingte Mehrausgaben
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen finden in der Höhe der Leistungen nach dem BAföG keine Berücksichtigung.
Diese können unter Umständen bei anderen Kostenträgern beantragt werden.
Berücksichtigung der Behinderung bei der Darlehensrückzahlung
Ca. 4 1/2 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer erteilt das Bundesverwaltungsamt einen Bescheid über die Höhe der Darlehensbeträge und das Ende der Förderungshöchstdauer. Bis zu einem Monat später kann ein Antrag auf Berücksichtigung behinderungsbedingter Aufwendungen (nach § 18a Abs. 1 BAföG) gestellt werden. Bei Anerkennung dieser Mehraufwendungen erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der BAföG-Empfänger von der Rückzahlung freigestellt werden.
BAföG bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
Behinderte und chronisch kranke Studierende erhalten teilweise Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie zusätzlich BAföG bekommen. Deshalb sollten Betroffene versuchsweise einen BAföG-Antrag stellen. Selbst eine Ablehnung kann hilfreich sein, wenn an andere Kostenträger herangetreten wird.
Erhöhung der Altersgrenze
Die Altersgrenzen von 30 Jahren bei Studienbeginn und 35 Jahren bei Beginn des Masterstudiums können bei behinderten oder chronisch kranken Studieninteressierten oder Studierenden angehoben werden, wenn das Studium aus persönlichen, in diesem Falle krankheitsbedingten Gründen nicht früher aufgenommen werden konnte. Nähere Hinweise zum Verfahren finden Sie hier.
Vermögensanrechnung
Die Vermögensfreigrenze bei Auszubildenden liegt bei 8.200,00 €. Zur Vermeidung "unbilliger Härten“ kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.
Beispiele:
Solange das Vermögen nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstückes bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll.
Ein Vermögen, dass zur Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen Behinderung bestimmt ist.
Achtung: Zum Wintersemester 22/23 erhöhen sich für alle deutlich die Alters- und Vermögensgrenzen sowie die Höhe der Ausbildungsförderung.
Für persönliche Beratung zum Thema Studieren mit Behinderung wenden Sie sich an die Behindertenberaterin des Studentenwerks.