Zuständigkeit

Einen Antrag stellen Sie in der Regel bei den sogenannten "Jobcentern" am Ort des eigenen Lebensmittelpunkts. Die Jobcenter werden meist von der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit der jeweiligen Kommune geführt, oft ist das dann direkt beim Arbeitsamt untergebracht. Manchmal werden die Jobcenter ausschließlich von den Kommunen organisiert, was örtlich oft bei den Sozialämtern eingeordnet wird. Zur Suche der örtlichen Jobcenter...

Formulare

Den Hauptantrag und alle zusätzlich denkbaren Anlagen sowie Erläuterungen finden Sie bei der Bundesagentur im Internet (auf der Seite weiter unten bei "Bürgergeld"). Die Bundesagentur bietet auch eine Online-Antragstellung an. Für den besseren Gesamtüberblick wird hier aber empfohlen, die PDFs für den Antrag zu nutzen. Der Antrag kann auf diese Weise nach der Unterschrift für die eigenen Unterlagen kopiert werden.

Es ist vollkommen normal, wenn trotz der dort eingestellten Ausfüllhinweise noch Fragen bleiben. Diese können Sie dem Sozialberater stellen (Angebot nur für Studierende der Nordwestregion). Wer die Antragsformulare zuvor persönlich beim Jobcenter abholt, bekommt in der Regel aber ohnehin einen Termin bei der Leistungsabteilung des Jobcenters, wo die Anträge durchgegangen werden.

Was passiert dann?

Die Leistungsabteilung wertet die Fragen des Antrags aus und fordert eventuell fehlende Belege nach, um danach den Leistungsbescheid (ab 1.8.2016: Regeldauer 12 Monate) zu erstellen. Dieser Abteilung werden in Zukunft dann zum Beispiel Änderungen des Einkommens und Vermögens oder der Mietkosten gemeldet.

Falls Sie nach dem Studium oder in einer Beurlaubung Leistungen erhalten, wird die Frage der Jobvermittlung, der Festlegung eigener Suchbemühungen oder die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Mittelpunkt rücken. Hierfür ist die Vermittlungsabteilung zuständig, die in der Regel auch einen ersten Termin mit ihnen macht, um ein Profil in der Vermittlungsdatenbank zu erstellen. Für voll immatrikulierte Studierende, die nur für ihre Kinder Leistungen beantragen, ist das in der Regel nicht nötig.

     
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