Praktikum im Rahmen eines in Deutschland, der Schweiz oder der EU durchgeführten Studiums
Sie können BAföG auch für ein Praktikum im Ausland erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Praktikum in- oder außerhalb der EU durchgeführt wird. Es ist übrigens auch ein kombinierter Studien- und Praktikumsaufenthalt durch BAföG förderbar, wenn dieser nicht länger als ein Jahr dauert.
Voraussetzungen für die Förderung:
-
Das Praktikum muss gemäß der hierfür geltenden Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben sein und den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung genügen.
-
Das Praktikum muss mindestens 12 Wochen dauern.
-
Sie müssen in Ihrer Fachrichtung in Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz mindestens ein Jahr studiert haben.
-
Wohnsitz in Deutschland
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie bereits für die Dauer eines Jahres außerhalb Deutschlands, der Schweiz oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union studiert und hierfür BAföG erhalten haben, ist die Förderung für ein Praktikum außerhalb Europas in der Regel nicht mehr möglich.
- Das Praktische Jahr (PJ) im Studiengang Medizin ist kein Praktikum im Sinne des BAföG, es gelten die Bestimmungen für einen Studienaufenthalt.
Zeitpunkt des Praktikums und Praktikumsvergütung
Das Praktikum sollten Sie noch innerhalb der Förderungshöchstdauer antreten. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs. Eine Förderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer ist nur unter den in § 15 Abs. 3 BAföG bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wenn Sie die Ausbildung im Ausland nach Ablauf des vierten Fachsemesters aufnehmen, ist eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG vorzulegen, sofern Sie diese Bescheinigung nicht schon beim bisher zuständigen (Inlands-)BAföG-Amt vorgelegt haben.
Eine Praktikumsvergütung muss angerechnet werden und kann sich auf die Höhe des Förderungsbetrages auswirken.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und für Ihr bisheriges Studium nicht gefördert werden, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.