Die Universität Oldenburg bietet seit dem Sommersemester 2008 auch die Möglichkeit zum Teilzeitstudium an. Die BAföG-Abteilung rät allerdings dazu, vor einer Entscheidung zum Teilzeitstudium genau abzuwägen, denn: BAföG-Förderung gibt es für diese Phase nicht!

„Wer ein Teilzeitstudium in Betracht zieht, etwa um mehr Zeit zum Jobben zu haben, sollte vorher genau ausrechnen, ob sich das lohnt“, gibt BAföG-Amts-Leiterin Stefanie Vahlenkamp zu bedenken. Denn mit der Umstellung von Voll- auf Teilzeit fällt die BAföG-Förderung auf jeden Fall weg. Das können sich mithin nur Studierende leisten, die wenig oder gar kein BAföG bekommen. 

Sonderregelungen für studentische Eltern und behinderte Studierende

Nicht zuletzt für Studierende mit Kindern oder behinderte Studierende erscheint das Teilzeitstudium als verlockende Möglichkeit, Studium und die zusätzlichen Alltagsbelastungen miteinander zu vereinbaren. Aber wenn sie BAföG beziehen, empfiehlt das BAföG-Amt gerade diesen Studierenden den Wechsel ins Teilzeitstudium nicht, denn: „Für sie gibt es im BAföG ohnehin einen längeren Förderungsanspruch“, erläutert die Amtsleiterin. „Sie bekommen für die Semester, die sie wegen der zusätzlichen Anforderungen über die Förderungshöchstdauer hinaus studieren, BAföG sogar als Vollzuschuss.“ Das bedeutet: Von der Förderung, die sie wegen der Kinderbetreuung oder der Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus erhalten, muss nach dem Ende des Studiums nichts zurückgezahlt werden.

BAföG-EmpfängerInnen mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr erhalten zudem einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 € für jedes Kind (Stand: WiSe 22/23) – ein weiteres Argument, das BAföG durch die Entscheidung für ein Teilzeitstudium nicht einfach sausen zu lassen.

BAföG-EmpfängerInnen, die sich fragen, ob sich ein Teilzeitstudium für sie lohnt, sollten sich umgehend mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen und sich dort oder in den BAföG-Sprechstunden in Emden und Wilhelmshaven beraten lassen!

Weitere Infos zum Teilzeitstudium

Amt für Ausbildungsförderung
Schützenweg 44, 26129 Oldenburg
Telefon (0441) 97175-0
Erreichbarkeit der Zentrale: Mo-Do 9 - 15.30, Fr 9 - 12.30 Uhr.
Fax (0441) 97175-99
E-Mail: bafoeg@sw-ol.de
BAföG-Beratung in Emden:
Servicebüro des Studentenwerks
im Mensagebäude
26723 Emden
Tel.: 04921 / 61 428
Fax: 04921 / 58 53 90
BAföG-Beratung in Wilhelmshaven:
Studentenwerksbüro
Friedrich-Paffrath-Str. 101
Raum MB 01-130 
26389 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 / 985 2736
 
     
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