Der Nothilfefonds des Studentenwerks Oldenburg unterstützt Studierende bei der Überbrückung einer akuten finanziellen Notsituation, wenn andere Förderungen oder Hilfsleistungen nicht greifen. Durch ein Darlehen aus dem Nothilfefonds sollen Studierende die Möglichkeit bekommen, ihr Studium weiterzuführen. 

Wer kann Mittel aus dem Nothilfefonds beantragen?

Antragsberechtig sind Studierende der Universität Oldenburg, der Hochschule Emden/Leer und der Jade Hochschule, die sich in einer aktuen finanziellen Notlage befinden. Studierende, denen aufgrund fehlender Zahlungsmittel beispielsweise die Exmatrikulation oder Wohnungslosigkeit droht, können im Rahmen eines Beratungsgespräches einen Antrag auf Mittel aus dem Nothilfefonds stellen. 

Die vergebenen Darlehen mit einer Höchstsumme von bis zu 1.000 € sollen dabei helfen, die akute Notlage zu überwinden. Die Mittel aus dem Nothilfefonds dienen nicht der Abdeckung einer dauerhaften Bedürftigkeit. Zudem besteht kein Anspruch auf ein Darlehen, da dies von der Verfügbarkeit der Mittel abhängt.

Wann ist das Darlehen zurückzuzahlen?

Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Nothilfefonds werden auch die individuellen Rückzahlungsmöglichkeiten besprochen. Grundsätzlich ist das Darlehen binnen zwölf Monaten zurückzuzahlen. 

Download: Faltblatt Nothilfefonds

     
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