Das Deutsche Studentenwerk stellt den lokalen Studentenwerken Gelder zur Verfügung, welche darlehensweise an Studierende weitergegeben werden können, sofern sich diese in einer Notlage befinden, die durch keine anderen Finanzmittel behoben werden kann. Der Nothilfe-Fonds soll überbrückende Maßnahmen innerhalb des Studium (soweit kein BAföG-Leistungsanspruch besteht!) sowie den Studienabschluss in Form eines zinsfreien Darlehens fördern.

Der Härtefonds dient nicht zur Pufferung von BAföG-Leistungen, solange sich die Auszahlung nur verzögert hat. Hierfür sind Abschlagszahlungen der Förderungsabteilung oder Kurzdarlehen der jeweilig zuständigen ASten besser geeignet (siehe Navigation!).

Ansprechpartner und Antragstellung: Jens Müller-Sigl

 Es stehen noch Mittel im begrenzten Umfang zur Verfügung! Stand: Juli 2024.

Umfang: bis zu monatlich 649 € (als zinsloses Darlehen) für maximal zwei Semester.

Bedingungen

  • Andere Finanzierungswege müssen vorrangig in Anspruch genommen werden (z.B. Bildungs- oder Studienkredit oder Elternunterhalt, § 1 der Richtlinien).

  • Es wird nur ein Erststudium gefördert (ein Master nach dem Bachelor-Abschluss gilt aber nicht als Zweitstudium).

  • Es muss ein Bürge / eine Bürgin für das Darlehen gestellt werden (die Gesamtschuld muss übernommen werden, sofern der/die SchuldnerIn nicht auffindbar ist oder zur Rückzahlung absehbar nicht in der Lage).

  • Eine Einzugsermächtigung für die Rückzahlung wird verlangt. Kosten nicht funktionierender Rateneinzüge trägt der/die Schuldner/in, es fallen auch Verzugszinsen an.

Rückzahlung

Die Rückzahlung soll spätestens nach 60 Monaten (gemessen am ersten Auszahlungsmonat) abgeschlossen sein. Sie beginnt sechs Monate nach der letzten Auszahlung. Die Mindestrate beträgt 55 €, kann aber je nach abzutragender Schuldenmasse und Rückzahlungsdauer auch höher ausfallen.

Zum Beispiel bleiben bei einer Förderung von 300 € für 12 Monate (also 3.600 € insgesamt) und sechs Monaten Rückzahlungsaufschub nur 42 Monate für die Zahlungsphase, in denen die Gesamtschulden abzutragen sind: 3.600 € / 42 = 85,72 € Ratenbetrag.

Material: pdf Richtlinien des DSW-Darlehens (99 KB)

     
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