Auslands-BAföG
Eine andere Sprache erlernen oder vertiefen, eine neue Kultur entdecken und das Leben an einer Hochschule außerhalb von Deutschland kennen lernen: Ein Auslandsstudium ist eine tolle Sache, kostet aber viel Geld. Doch auch hier hilft BAföG!
Generell wird im BAföG unterschieden zwischen einem Auslandsaufenthalt in der Schweiz oder einem Land der EU und zwischen dem Aufenthalt in einem Land außerhalb der EU: Wer im EU-Ausland oder der Schweiz studieren möchte, kann für die gesamte Regelstudienzeit das reguläre BAföG wie bei einem Studium in Deutschland bekommen. Für alle weiteren Länder wird höchstens ein einjähriger Aufenthalt gefördert.
Welche Kosten werden übernommen?
Für einige Länder außerhalb Europas gibt es einen Auslandszuschlag, der bei besonders hohen Lebenshaltungskosten einen Kaufkraftausgleich darstellt. Außerdem werden generell Reisekosten einmalig mit 250 € (Europa) bzw. 500 € (außerhalb Europas) bezuschusst und Krankenversicherungskosten sowie Studiengebühren für ein Jahr bis zu einer Höhe von 5.600 € übernommen. Der Auslandszuschlag und alle weiteren Leistungen müssen wie das übrige BAföG nach Ende des Studiums zur Hälfte zurückgezahlt werden; eine Ausnahme bilden die Studiengebühren: Sie werden als Vollzuschuss finanziert, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Leidet die Förderungshöchstdauer unter einem Auslandsaufenthalt?
Ein Jahr das Auslandsaufenthaltes bleibt grundsätzlich bei der Förderungshöchstdauer unberücksichtigt. Das heißt: Wenn Sie aus einem Studium in Deutschland heraus für einige Zeit ins Ausland gehen, um dort zu studieren, verlängert sich die Förderungshöchstdauer des BAföG um maximal ein Jahr. Das gilt allerdings nur, wenn es sich um einen Auslandsaufenthalt handelt, der nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist.
Der Antrag
Der Antrag für das Auslands-BAföG wird nicht in dem für Ihren Wohn- bzw. Studienort zuständigen BAföG-Amt gestellt, sondern bei dem Amt, das für das jeweilge Land zuständig ist. Welches Amt welchem Land zugeordnet ist, können Sie hier ermitteln.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Auslandsförderung möglichst ein halbes Jahr vor dem geplanten Aufenthalt, damit Sie die Zahlungen rechtzeitig erhalten!
Hinweise zum Antragsverfahren und ein gesondertes Info-Faltblatt gibt es im BAföG-Amt und unter www.bafög.de. Dort gibt es auch Informationen zu den einzelnen Auslandszuschlägen und weiteren Details rund um die Förderung im Ausland.