Wenn Sie als BAföG-Empfänger*in neben dem Studium jobben wollen, ist das normalerweise kein Problem: Sie können pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) 6.672 € aus abhängiger Beschäftigung dazuverdienen, ohne dass dies die Förderung schmälert. Wenn Sie also einen Minijob haben, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Sie deswegen weniger BAföG bekommen. (Minijob-Grenze ab Januar 2025: 556 Euro)
Die jeweiligen monatlichen Verdienste können aber auch unterschiedlich sein; entscheidend ist der Betrag, der insgesamt während des Bewilligungszeitraums verdient wird. Wichtig ist, dass nicht der Verdienst im Kalenderjahr, sondern im BAföG-Bewilligungszeitraum (also z.B. 1.10.2024 bis 30.9.2025) zugrunde gelegt wird.
Erst über der Einkommensgrenze von 6.672 € (brutto) wird der eigene Verdienst auf das BAföG angerechnet. Allerdings ist es nicht schlimm, wenn Ihr monatliches Einkommen die Grenze um ein paar Euro übersteigt: Die Förderung sinkt dadurch nur unwesentlich.
Wichtig: Wenn in Ihrem Studium ein Praxissemester oder Praktikum vorgeschrieben ist, gelten die Freibeträge nicht für deren Vergütung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im
pdf
Infoblatt Praktikum
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Zudem gilt: Wenn Sie ausschließlich Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, z.B. durch Honorarjobs, gilt eine geringere Einkommensgrenze.
Für weitere Infos erkundigen Sie sich bitte beim BAföG-Amt oder erfahren Sie hier mehr.